Arlberg Alpin Alpin- & Skischule GmbH

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Insofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten für sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der Alpinschule/Vermittlungsagentur/Skischule „Arlberg Alpin – Alpin- & Skischule GmbH“ und „Skischule Mohnenfluh“ unsere AGB. Davon umfasst sind Dienstleistungen, wie die Erteilung von Unterricht in den Fertigkeiten und Kenntnissen des Skilaufes, sowie das Führen und Begleiten bei Skilauf, Heliskiing, Skitouren, Freeriden, Schneeschuhwandern und Ausbildung in Lawinen – und Schneekunde.

Des weiteren umfassen unsere AGB Dienstleistungen für all unsere Sommeraktivitäten, wie Bogenschießen, Klettern, Klettersteige, Canyoning, Hydrospeed, Wandern, Gipfeltouren, Tauchen, Stand up Paddling und Kanutouren.

 

2. Vertragsabschluss

Reservierungen für Privat- und Gruppenkurse können telefonisch oder per Internet durchgeführt werden. Reservierungen gelten erst nach schriftlicher oder mündlicher Bestätigung als fest gebucht.

Anmeldeschluss ist 17 Uhr am jeweiligen Vorabend. Bei Camp – Veranstaltungen ist der Anmeldeschluss 14 Tage vor dem jeweiligen Camp. Alle von Arlberg Alpin / Skischule Mohnenfluh genannten Preise sind in Euro ausgewiesen. Preislisten sind ohne Gewähr. Für Druckfehler wird nicht gehaftet.

 

3. Zahlungsbedingungen

Soweit nicht Gegenteiliges vereinbart wurde, ist für Verträge, die telefonisch oder schriftlich vereinbart wurden, eine Anzahlung von 50 % auf den Gesamtwert innerhalb von 7 Tagen zu tätigen.  Die endgültige Abrechnung erfolgt nach erbrachter Leistung seitens Arlberg Alpin / Skischule Mohnenfluh und ist direkt im Büro oder beim Bergführer / Skilehrer / Wanderführer zu bezahlen.

Bei Camp – Veranstaltungen ist die Zahlung des Gesamtwertes bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erforderlich.

 

4. Allgemeine Teilnahmebedingungen

Der Vertragspartner hat vor Antritt der Tour den Bergführer / Skilehrer / Wanderführer von Arlberg Alpin / Skischule Mohnenfluh über seine Fähigkeiten und Erfahrungen (besonders beim Skilauf und Canyoning) aufzuklären, sowie eine dem Stand der Skitechnik und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung zu verwenden, die von einem Fachbetrieb auf Funktion und Sicherheit überprüft worden ist (gilt insbesondere für Skibindungen). Auch hat der Vertragspartner vor Antritt der Tour den Bergführer / Skilehrer / Wanderführer von Arlberg Alpin / Skischule Mohnenfluh über seine körperlichen Fähigkeiten, seinen gesundheitlichen Zustand und allfällige Leiden umfassend aufzuklären. Bei Gruppenkursen erfolgt die Einteilung durch Arlberg Alpin / Skischule Mohnenfluh. Sollte die Rückstufung des Teilnehmers erforderlich sein, so hat der Teilnehmer das zu akzeptieren. Andernfalls ist Arlberg Alpin / Skischule Mohnenfluh zur Vertragsauflösung berechtig. Der Vertragspartner hat die Anweisungen des Bergführers / Skilehrers / Wanderführers zu befolgen. Das Missachten einer Weisung berechtigt Arlberg Alpin / Skischule Mohnenfluh zu umgehender Vertragsauflösung. Die Teilnahme an Veranstaltungen von Arlberg Alpin / Skischule Mohnenfluh unter Alkohol – und Drogeneinfluss berechtigt Arlberg Alpin / Skischule Mohnenfluh zur umgehenden Vertragsauflösung. Der Vertragspartner hat in den geschilderten Fällen der Vertragsauflösung keinen Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts.

 

5. Haftungsbestimmungen

 

Arlberg Alpin / Skischule Mohnenfluh treten als Veranstalter von Sommeraktivitäten, Berg-und Skitouren auf, sowie als Vermittler von selbständigen konzessionierten Berg- und Skiführern, selbständigen Diplomierte Skilehrer und Wanderführern auf. Bei vermittelten Touren an selbständige Berg- und Skiführer, selbständigen Skilehrer sowie Wanderführer, die auf eigene Rechnung arbeiten, wird keine Haftung übernommen. Diese sind im Besitz von eigenen Haftpflichtversicherungen. Arlberg Alpin / Skischule Mohnenfluh haften nach den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für Schäden, welche direkt mit der Tätigkeit von Arlberg Alpin / Skischule Mohnenfluh in Zusammenhang stehen und die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind. Eine entsprechende Haftpflicht Versicherung besteht. Es ist den Anweisungen unserer Bergführer / Skilehrer / Wanderführer unbedingt und genauestens Folge zu leisten. Eine Verletzungsgefahr kann trotz sorgfältigster Planung unsererseits nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Jeder Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass immer ein Restrisiko einer Verletzung bleibt, wofür wir keine Haftung übernehmen.

 

6. Gewährleistung

Reklamationen sind vom Vertragspartner unverzüglich Arlberg Alpin / Skischule Mohnenfluh mitzuteilen, damit für Abhilfe gesorgt werden kann. Bei schuldhaftem Nichtanzeigen besteht kein Anspruch auf Minderung des Entgelts. Ansprüche gegen Arlberg Alpin / Skischule Mohnenfluh sind spätestens 3 Wochen nach Entstehen schriftlich geltend zu machen und zu begründen.

 

7. Rücktritt 

Für Privatkurse gilt, dass ein Rücktritt bis 14 Tage vor der Veranstaltung ohne Anfall einer Stornogebühr möglich ist. Unter 13 Tagen fallen 100% an Stornogebühr des vereinbarten Tarifes an.

 

Bei vorgebuchten Camps ist eine Stornierung bis 21 Tage vor dem jeweiligen Camp ohne Stornogebühr möglich. Ab 20 Tagen fallen 100% an Stornogebühr des vereinbarten Tarifes an.

 

Wenn durch Wetter- oder Lawinenverhältnisse eine Durchführung der Tour aus Sicherheitsgründen nicht gewährleistet werden kann, behält sich Arlberg Alpin / Skischule Mohnenfluh das Recht vor, eine Tour zu verschieben, alternative Angebote zu offerieren oder abzusagen. Lediglich im Falle einer Absage durch Arlberg Alpin / Skischule Mohnenfluh besteht die Verpflichtung seitens Arlberg Alpin / Skischule Mohnenfluh das geleistete Entgelt zu retournieren. Ein darüberhinausgehender Anspruch steht dem Vertragspartner nicht zu.

 

8. Erfüllungsort

Gesamtes Skigebiet Arlberg

 

9. Gerichtstand

Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist ausschließlich das am Firmensitz von Arlberg Alpin / Skischule Mohnenfluh sachlich zuständige Gericht zuständig.

 

10. Rechtswahl

 

Es gilt das österreichische Recht. Das CISG ist ausgeschlossen.

 

11. Rechtswirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Die unwirksame Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

Stand: 8.10.2020

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